16.
Januar

„Wir haben uns in dieser Woche mit dem Votum zur Organspende einem schwierigen und sensiblen Thema gestellt. Zwei Modelle standen dabei im Bundestag zur Abstimmung: Die Zustimmungslösung und die doppelte Widerspruchslösung. Ich habe für die Zustimmungslösung gestimmt, da ich der Meinung bin, dass es auch ein Recht zur Nicht-Entscheidung geben muss und das eine solche Entscheidung bewusst und freiwillig von jedem Einzelnen getroffen werden muss, ohne gesellschaftliche Erwartungen und Zwänge. Ich kann die Ängste der Menschen gut verstehen, die sich Sorgen machen vor einer Organentnahme nach dem Tod. Der Staat darf zu einer solchen Spende nicht verpflichten, das wäre für mich ein Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte jedes Einzelnen, der zu weit geht.

Die Gedanken an den eigenen Tod sind unbequem und mögen sogar ängstigen. Dennoch ist es wichtig über die schwierige ethische Frage zu sprechen. Das wurde auch in der Debatte heute und in den letzten Wochen deutlich. Zwar erklären sich grundsätzlich viele Menschen in Deutschland zur Organspende nach dem Tod bereit. Dennoch gibt es seit Jahren eine lange Warteliste von Personen, die auf ein Spenderorgan warten. Hier müssen wir mehr und regelmäßig aufklären und informieren!“