30.
Januar

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am Donnerstag in dieser Woche das Dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie das Fünfte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. „Mit dem Abschluss der Ausschussberatungen und der 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages macht der Deutsche Bundestag den Weg für milliardenschwere Förderungen des ÖPNV frei“ freute sich der Wahlkreisabgeordnete Thomas Bareiß MdB.

Dass die Mittel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz deutlich angehoben und künftig um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert werden, ist für die Kommunen mit schienengebundenem ÖPNV ein wichtiges Signal und ein entscheidender Beitrag für die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität. Der Bund leistet ein klares Bekenntnis zum Nahverkehr und wird bis zum Jahr 2025 seine Mittel für den  Auf- und Ausbau von Straßenbahn- und Stadtbahnnetzen versechsfachen. „Von dieser Unterstützung wird sicherlich, auch unser Wahlkreis profitieren durch die dringend notwendigen Elektrifizierung der Zollernalbbahn“ machte Thomas Bareiß deutlich. Wichtig ist, dass durch entsprechende Planungsfortschritte die zusätzlich bereitgestellten Mittel auch tatsächlich abgerufen und investiert werden.

Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder in den Jahren 2020 bis 2025 zusätzlich mehr als 5,2 Milliarden Euro. Damit haben die Länder die Möglichkeit, die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu steigern. „Wichtig ist dabei, dass davon auch insbesondere Angebote in ländlichen Räumen profitieren“ forderte der Wahlkreisabgeordnete  Thomas Bareiß in Berlin.