20.
März

Erstes Maßnahmenpaket

Die große Koalition tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Kurzarbeitergeld

Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.

Ansprechpartner: Ihre örtliche Agentur für Arbeit

Hotline: 0800 45555 20

Internetlink: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Merkblatt Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

Steuern

In steuerlichen Fragen (z.B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer) wenden Sie sich grundsätzlich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche_node.html

Die Bundesregierung hat bereits folgende steuerliche Erleichterungen beschlossen:

Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen
Die Finanzbehörden können Unternehmen von nun an in größerem Umfang Stundungen von Steuerzahlungen gewähren, wenn der Steuereinzug für das Unternehmen eine besondere Härte bedeuten und schlimmstenfalls seine Existenz bedrohen würde. Die Finanzämter sind dazu angewiesen, hinsichtlich der Gewährung von Steuerstundungen keine strengen Anforderungen zu stellen.

Leichtere Anpassung der Steuervorauszahlung
Die Finanzbehörden sind dazu angewiesen steuerpflichtigen Unternehmen die Anpassung von Steuervorauszahlungen zu vereinfachen, wenn absehbar ist, dass der Umsatz bzw. Gewinn durch die Corona-Krise im laufenden Jahr geringer ausfallen wird, als bislang angenommen. Ziel ist es auch hier, mehr Liquidität bei den Unternehmen zu erhalten, indem die Steuervorauszahlungen schnell und unkompliziert gesenkt werden.

Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge
Sollte ein Unternehmen unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sein, verzichten die Finanzbehörden bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Kontopfändungen oder Säumniszuschläge. Dadurch soll vermieden werden, dass Unternehmen durch kurzfristig nicht leistbaren Steuereinzug zusätzlich Liquidität entzogen wird, die zum Überleben des Betriebs in der Krise notwendig ist.

Steuerentgegenkommen
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ist die Generalzolldirektion angewiesen, bei Steuern für die die Zollverwaltung unmittelbar zuständig ist (z.B. Energiesteuer oder Luftverkehrssteuer), den steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne der Liquiditätssicherung entgegenzukommen. Gleiches gilt für Steuern, wie etwa Versicherungs- oder Umsatzsteuer, die der Zuständigkeit des Bundeszentralamtes unterliegen.

Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden, wie die Energie- oder Luftverkehrsteuer, finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html

Liquiditätshilfen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html#unterstuetzung

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515

KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Hotline KfW: 0800 539 9001

Die Maßnahmen der KfW im Einzelnen sind:

Für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre bestehen, bietet die KfW ihren „ERP-Gründerkredit Universell“ an. Er beinhaltet eine Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe. Neu ist hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro. 

Für Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, bietet die KfW ihren „KfW-Unternehmerkredit“ mit einer Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe. Neu ist auch hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro. Darüber hinaus gibt es den „KfW-Kredit für Wachstum“ mit erweiterten Leistungen. Hier ist die Umsatzobergrenze für antragsberechtigte Unternehmen von zwei auf fünf Milliarden Euro angehoben worden. Gleichzeitig wird das bislang auf Unternehmen im Innovations- und Digitalbereich beschränkte Programm ausgeweitet und ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich im Wege der Konsortialfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird dabei auf 70 Prozent erhöht. 

​​​Für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen wird ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz eingeführt. Dieses soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Überdies wird die KfW für größere Unternehmen Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen anbieten. Dieses neue KfW-Sonderprogramm soll nächste Woche starten. Anträge können bereits ab sofort über den üblichen Weg der Hausbanken eingereicht werden. Erste Anträge für Konsortialfinanzierungen liegen der KfW bereits vor.

Exportwirtschaft

Exportkreditgarantien:
https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 99, Service: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 00, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de

Ausfuhrgenehmigungen:
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

Infos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf den Seiten der Bildungsministerien der Länder.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.htmlhttps://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html