02.
Juli

„Mit einem 200 Millionen Euro umfassenden Überbrückungsprogramm wollen wir die Sportvereine in Deutschland unterstützen, denen seit März durch die Corona-Pandemie die Besucher weggebrochen sind“ sagte der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß in Berlin. Der Wahlkreisabgeordnete Thomas Bareiß freut sich über die im heutigen Zweiten Nachtragshaushalt beschlossenen 200 Millionen Euro Bundesfördermittel für Sportvereine sowie zusätzlich 600 Millionen Euro für ein Sportstätten-Sanierungs- und Investitionsprogramm.

Die Hilfen sollen für die Monate von April bis Dezember 2020 gelten und den besonderen Rahmenbedingungen im Sport Rechnung tragen. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse richten sich vornehmlich an Sportvereine im semiprofessionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga im Bereich der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten sowie an Vereine der 3. Fußball-Liga. Wegen möglicher „Geisterspiele“ sind Sportvereine und Unternehmen der 1. und 2. Bundesliga im Männerfußball ausgenommen.

„Weiterhin haben wir ein nachhaltiges Investitionspaket, von dem besonders der Breitensport profitiert, geschaffen“ so der Wahlkreisabgeordnete weiter. Für das Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur werden bis 2024 insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs der kommunalen Infrastruktur werden somit zusätzliche Fördermittel bereitgestellt.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem starken Hilfspaket Sportvereine und Teamsportarten im semiprofessionellen Wettbewerb unterstützen, der seit Mitte März fast vollständig zum Erliegen gekommen ist und dadurch zahlreiche Insolvenzen für unsere jahrzehntelang gewachsene Sport- und Vereinskultur drohen. Gerade für das Aushängeschild unserer Region, dem  HBW Balingen-Weilstetten ist das eine tolle Nachricht!“ so der Wahlkreisabgeordnete Thomas Bareiß.

Hintergrundinformation:

Nachzuweisen ist ein massiver Zuschauerrückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse wird dabei auf höchstens 80 Prozent der bisherigen Ticketeinnahmen und maximal auf 800.000 Euro pro Sportorganisation für den gesamten Zeitraum begrenzt sein.