02.
Februar
Thomas Bareiß zu Besuch bei die Zieglerischen e.V.
Die Zieglerschen sind ein diakonisches Unternehmen mit Hauptsitz im oberschwäbischen Wilhelmsdorf. Gegründet vor mehr als 175 Jahren betreiben wir heute Kliniken, Seniorenzentren, Schulen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Internate, Kindergärten, Therapiezentren, Beratungsstellen und vieles mehr an rund 60 Standorten zwischen Stuttgart und Bodensee.“ So schreibt es der Verein auf seiner Webseite. Über die Umsetzung der einrichtungsbezogene Impfpflicht müssen sich die Zieglerschen daher Gedanken machen. In unserem Gespräch diese Woche ging es um die Frage, was diese konkret für die Einrichtung bedeutet. Es bedeutet eine unheimliche Kraftanstrengung in der Organisation, da die Zieglerischen Pflegekräfte in Altenpflege, Reha, Suchthilfe, Jugendhilfe und Schulen beschäftigen. Und es bedeutet viele offene Fragen: Die Schulen unterliegen den Regularien des Kultusministeriums. Da die Schule des Vereins eine Schnittstelle zwischen Heim und Bildung ist, ist hier die Impfpflicht nicht umsetzbar. Was passiert daher mit Mitarbeitern, die ungeimpft sind? Und was passiert nach dem Berufsverbot? Wie ist die Arbeitslosengeld-Regelung? Bei den Zieglerischen befindet sich alles unter einem Dach. In den Schulen haben Ungeimpfte Kräfte Zutritt, in der Altenpflege jedoch nicht. Das führt auch zur Spaltung innerhalb der Organisation. Zusätzlich führt die Überprüfung des 2G-Status zu viel Aufwand und Bürokratie. Laut Vorstandsvorsitzenden Gottfried Heinzmann ist die bevorstehende mögliche Impfpflicht zu wenig ausdifferenziert.
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