Thomas Bareiß: Bundestag macht Weg für milliardenschwere ÖPNV-Förderung frei – Von zusätzlichen Mitteln müssen auch Angebote in ländlichen Räumen profitieren

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am Donnerstag in dieser Woche das Dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie das Fünfte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. „Mit dem Abschluss der Ausschussberatungen und der 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages macht der Deutsche Bundestag den Weg für milliardenschwere Förderungen des ÖPNV frei“ freute sich der Wahlkreisabgeordnete Thomas Bareiß MdB. Dass die Mittel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz deutlich angehoben und künftig um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert werden, ist für die Kommunen mit schienengebundenem ÖPNV ein wichtiges Signal …
Pflege vor Ort stärken – Thomas Bareiß MdB besucht das Haus Raichberg in Onstmettingen

Der Wahlkreisabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß besuchte das Haus Raichberg der BeneVit Gruppe in Onstmettingen, um sich über die Situation in der Pflege zu informieren. Kaspar Pfister, Geschäftsführer der BeneVit Gruppe, zu der mittlerweile über 2.000 Mitarbeiter zählen, begrüßte den Staatssekretär und bedankte sich für das erneute Interesse des Politikers. „Die Herausforderungen in der Pflege sind groß, nicht nur der demographische Wandel stellt die Versorgung pflegebedürftiger Menschen gerade im ländlichen Raum vor große Herausforderungen, sondern auch der Fachkräftemangel fordert Maßnahmen“, betonte Thomas Bareiß gleich eingangs.
Thomas Bareiß MdB erklärt zur heutigen Abstimmung zu den Gesetzentwürfen zur Organspende: Das Thema Organspende geht uns alle an, aber freiwillig und bewusst!

Wir haben uns in dieser Woche mit dem Votum zur Organspende einem schwierigen und sensiblen Thema gestellt. Zwei Modelle standen dabei im Bundestag zur Abstimmung: Die Zustimmungslösung und die doppelte Widerspruchslösung. Ich habe für die Zustimmungslösung gestimmt, da ich der Meinung bin, dass es auch ein Recht zur Nicht-Entscheidung geben muss und das eine solche Entscheidung bewusst und freiwillig von jedem Einzelnen getroffen werden muss, ohne gesellschaftliche Erwartungen und Zwänge. Ich kann die Ängste der Menschen gut verstehen, die sich Sorgen machen vor einer Organentnahme nach dem Tod. Der Staat darf zu einer solchen Spende nicht verpflichten, …