17.
Januar

– Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ nimmt Arbeit auf!

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß nutzt die erste Sitzungswoche im neuen Jahr, um auf die Hilfen für Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe aufmerksam zu machen. Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat Anfang des Jahres 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Damit wurde nach langem Ringen und auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein solides Hilfesystem für Menschen geschaffen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der BRD bzw. von Oktober 1949 bis Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. „Viele Opfer leiden bis heute an den Spätfolgen. Ein normales Leben ist nur schwer möglich. Die neue Stiftung unterstützt die Opfer und trägt dafür Sorge, dass die Geschehnisse und Übergriffe aufgearbeitet werden“, erklärt Thomas Bareiß „Damit gibt die Stiftung den Opfern nicht nur ihre Würde zurück, sondern bringt die erschütternden Geschichten ans Licht der Öffentlichkeit!“ betont Bareiß weiter.

Nachdem die Bundesländer zwischenzeitlich ihre Blockade aufgegeben haben, können die Betroffenen eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro erhalten. Wer trotz Unterbringung arbeiten musste, wird eine einmalige pauschale Rentenersatzleistung von mindestens 3.000 Euro und maximal 5.000 Euro erhalten. Die Unterstützungsleistungen werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet. „Ich freue mich sehr, dass die Entschädigungen unbürokratisch und zügig ausgezahlt werden können. Damit zeigen wir, dass das Leid der Menschen von uns als Gesellschaft anerkannt wird. Dieser großen Verantwortung trägt nun die neue Stiftung Rechnung!“; betont Bareiß abschließend.

Weitere Informationen:

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung erfolgt über die zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen in Baden-Württemberg. Diese sollen spätestens bis 1. April 2017 eingerichtet sein und ihre Arbeit aufnehmen. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch und dem Ausfüllen der Anmeldung mit kurzem Bericht werden die Zugangsvoraussetzungen geprüft.

Betroffene können sich ab sofort mit allgemeinen Fragen an das Info-Telefon unter der Telefonnummer 0800 221 221 8 wenden.